Straßennutzungsgebühr

Die isländische Regierung hat eine neue Straßennutzungsgebühr eingeführt, die ab dem 1. Januar 2026 für alle Fahrzeuge gilt. Diese Gebühr ist eine staatlich vorgeschriebene Abgabe, die an die Nutzung des Fahrzeugs gebunden ist und für alle in Island gemieteten Autos Anwendung findet.

 

Um dies für unsere Kunden zu vereinfachen, führen wir diese Gebühr als obligatorische Straßennutzungsgebühr in Höhe von 10 € pro Tag für jede Anmietung auf. Sie wird zusätzlich zum Mietpreis als separater Posten ohne Mehrwertsteuer berechnet. Nach isländischem Recht ist das Mietwagenunternehmen die steuerpflichtige Partei für die Straßennutzungsgebühr, und dieser Betrag stellt die Kosten dar, die Mietwagenunternehmen an die isländischen Behörden abführen müssen. Die Gebühr ist daher keine vom Mieter auferlegte Steuer, sondern eine gesetzliche Abgabe, die vom Mietwagenunternehmen erhoben wird.

 

Die Straßennutzungsgebühr wird im Rahmen des Mietvorgangs oder bei Buchungen direkt über unsere Website erhoben. Wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt, kann die Straßennutzungsgebühr sowie alle anderen staatlich vorgeschriebenen Gebühren der bei Mietbeginn angegebenen Kredit- oder Debitkarte belastet werden.